Herr S. hatte im Internet ein Testabonnement des VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG abgeschlossen. Mangels Kündigung wurde er in der Folge mit Forderungen durch das Unternehmen konfrontiert.
Gegenüber Herrn A. wurde seitens einer Anwaltskanzlei im Namen der Klarna AB eine Forderung geltend gemacht.
Gegenüber Herrn A. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Webbilling AG im Juni 2017 eine Forderung in Höhe von ca. € 1.050,- geltend gemacht.
Herr W. hatte einen Internetvertrag bei UPC.
Gegenüber Herrn L. wurde seitens des Inkassobüros Inko Inkasso GmbH eine Forderung geltend gemacht.
Frau O. hat einen Vertrag bei dem Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH abgeschlossen und diesen später wegen Empfangsproblemen gekündigt.
Im Juni 2017 bemerkte Herr M. auf seinem Mobiltelefon eine Benachrichtigung über einen nicht angenommenen Anruf.
Auf der Suche nach einer kostenlosen Streamingplattform stieß Frau K. im September 2019 auf die Plattform "streamofo.de".
Frau S. hatte im August 2019 einen Tarifwechsel bei tele.ring, einem Produkt der T-Mobile Austria GmbH durchgeführt. Ihr Wunsch damals war unlimitiertes Telefonieren und höheres Datenvolumen.
Herr T. kündigte im Dezember 2019 seinen Vertrag mit der Magenta Telekom (T-Mobile Austria GmbH) und ging zu diesem Zweck in den Magenta-Shop in Wien-Landstraße.