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Irrtum aufgrund von Namensähnlichkeit

Gegenüber Herrn L. wurde seitens des Inkassobüros Inko Inkasso GmbH eine Forderung geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten konnte er den Erhalt der Forderung nicht nachvollziehen, zumal auf der Rechnung der Name falsch angegeben wurde und die Wohnadresse nicht seiner nicht übereinstimme. Da er sich keiner Schuld bewusst war, hat sich Herr L. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine, den Herrn L. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: aufgrund der Namensähnlichkeit werden den Konsumenten keine Briefe mehr gesendet.