Der Konsument führte aus, dass seine Jahresabrechnung (von August 2021 bis September 2022) wesentlich überhöht ausgefallen wäre, da er von Dezember 2021 bis August 2022 überhaupt nicht zuhause gew...
Der Konsument hatte am 29.09.2022 einen Gasliefervertrag bei der Wien Energie abgeschlossen. Im Vertrag wurde eine 1-jährige Preisgarantie ab Vertragsabschluss vereinbart.
Am 31.10.2022 kündigte Frau S. ihrem bisherigen Stromanbieter Grünwelt Energie GmbH.
Die Konsumentin und ihre Familie erhielten seitens der EVN AG eine Energie-Zahlungsvorschreibung über einen Betrag von rund € 1.500.
Die Konsumentin erhielt ein Teilzahlungsvorschreibung von der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG über 508,-€.
Herr S. hatte bei der MONTANA Energie-Handel AT GmbH einen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen. Da das betreffende Haus abgerissen wurde, kündigte der Konsument diesen Vertrag rechtzeitig zum 30.04.
Herr W. erhielt von der E.ON Energie Österreich GmbH die Strom- und Gasendabrechnung, die bei Gegenrechnung von Gas/Strom ein Guthaben von rund € 10,- aufwies.
Als im Oktober 2017 ihre Gasthermenheizung nicht funktionierte, rief Frau A. den Notdienst der S.N.T. Installationstechnik e.U. zur Hilfe. Dieser empfahl Frau A.
Die betagte Mutter von Frau F. wird in ihrer Wohnung von einer Pflegerin betreut. Im Oktober erhielt Frau F.
Frau K. hatte Mitte Juni 2019 das jährliche Thermenservice von der Firma TGN Installationstechnik e.U. durchführen lassen. Für dieses Service, das schlussendlich nur 40 Minuten dauerte, sollte Frau K.