Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte ein für Herrn S.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung nahmen sowohl Kontakt zur E.ON Energie Österreich GmbH als auch zum beauftragten Inkassobüro auf, um die Sache aufzuklären.
Trotz Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte keine für Frau A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Problem nicht zur Zufriedenheit von Frau F. gelöst werden.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Problem leider nicht zur Zufriedenheit von Herrn D. gelöst werden.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn S. zufriedenstellende Lösung erzielt werden.
In einer ersten Stellungnahme teilte die Firma TGN Installationstechnik e.U. mit, dass man Frau K. eine Gutschrift von € 66,- anbiete. Frau K.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau R.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden.
Die Firma AKGas teilte mit, die Darstellung der Kundin sei unwahr und man könne dies auch belegen. Darüber hinaus habe man die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.