Die Konsumentin und ihre Familie erhielten seitens der EVN AG eine Energie-Zahlungsvorschreibung über einen Betrag von rund € 1.500.
Die Konsumentin erhielt ein Teilzahlungsvorschreibung von der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG über 508,-€.
Herr S. hatte bei der MONTANA Energie-Handel AT GmbH einen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen. Da das betreffende Haus abgerissen wurde, kündigte der Konsument diesen Vertrag rechtzeitig zum 30.04.
Herr W. erhielt von der E.ON Energie Österreich GmbH die Strom- und Gasendabrechnung, die bei Gegenrechnung von Gas/Strom ein Guthaben von rund € 10,- aufwies.
Als im Oktober 2017 ihre Gasthermenheizung nicht funktionierte, rief Frau A. den Notdienst der S.N.T. Installationstechnik e.U. zur Hilfe. Dieser empfahl Frau A.
Die betagte Mutter von Frau F. wird in ihrer Wohnung von einer Pflegerin betreut. Im Oktober erhielt Frau F.
In der Wohnung von Herrn D. kam es im Dezember 2017 zu einer Verstopfung des Sammelkanals, die er selbst nicht beheben konnte. Da es ein Feiertag war, kontaktierte Herr D.
Frau K. hatte Mitte Juni 2019 das jährliche Thermenservice von der Firma TGN Installationstechnik e.U. durchführen lassen. Für dieses Service, das schlussendlich nur 40 Minuten dauerte, sollte Frau K.
Frau R. hat Ende Juni 2019 das Unternehmen Perpetua GmbH mit der Behebung eines Spüle-Notfalls beauftragt.
Herr B. hatte im Juni 2019 ein Thermenservice bei der Firma Allgas Volkmann GmbH bestellt. Die Firma kam pünktlich wie vereinbart allerdings gab es Unstimmigkeiten über die zuvor vereinbarten Kosten.