Mitte August 2017 wurde gegenüber Frau J. seitens eines Inkassobüros im Namen der TopEnergy Service GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 90,- geltend gemacht.
Herr G. war bereits seit 2013 zufriedener Kunde der Ökostrom GmbH, alle Rechnungen wurden von ihm immer pünktlich beglichen.
Frau K. wohnt seit Anfang 2017 in einer 35 Quadratmeter großen Wohnung und bezahlte bislang rund € 44,00,- monatlich für Heizung und Warmwasser.
Anfang März 2018 hat Herr K. das Unternehmens WOLF Klima- und Heiztechnik GmbH mit der Mängelsuche bei seiner Gastherme beauftragt.
Frau S. habe mit dem Unternehmen Energie Klagenfurt GmbH (EKG) einen Vertrag für eine gratis Lieferung von Erdgas für eine Zeitspanne von 100 Tagen, abgeschlossen.
Herr H. hat ein Objekt als Bibliothek und Archiv angemietet. Bis Ende 2017 bezahlte er dort im Schnitt monatlich nicht ganz € 100,- für Strom und Gas.
Im Oktober 2018 wurde Frau E. auf der Straße ein Gewinnlos übergeben. Sie nahm es an sich mit der Absicht dieses wegzuwerfen.
Herr G. hatte im Jahr 2019 einen Lieferantenwechsel bei seinem Gasversorger durchgeführt.
Frau Mag. T. betrieb ein Lokal am Währinger Gürtel in Wien. Anfang 2019 verkaufte Frau das Lokal an Frau D.
Herr W. hatte Ende Jänner 2019 einen Energiespeicher bei der Firma Greenpower Photovoltaik und Wärmetechnik GmbH gekauft und die geforderte Anzahlung in der Höhe von € 3.500,- fristgerecht überwiesen.