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Defekter Zähler trieb Abrechnung für Heizung und Warmwasser in die Höhe

Frau K. wohnt seit Anfang 2017 in einer 35 Quadratmeter großen Wohnung und bezahlte bislang rund € 44,00,- monatlich für Heizung und Warmwasser. Im Jahr 2018 erhielt sie eine Abrechnung und es wurde von ihr darin eine Nachzahlung in der Höhe von rund € 1.270,- verlangt. Frau K. versuchte die Angelegenheit mit der Hausverwaltung zu klären erhielt jedoch keine Antwort. Und daher kam sie zum Konsumentenschutz Verband Österreich und forderte Klarheit. In einer ersten Stellungnahme teilte die Firma TISTAR Wärmerzeugungsgesellschaft m.b.H. mit, man bedauere die Unannehmlichkeiten die Frau K. aus der Abrechnung entstanden seien. Es sei offensichtlich, dass es einen Fehler in der Wohnungsstation oder im Zähler geben müsse. Aufgrund der Beschwerde sei der Zählerstand erneut abgelesen worden und wiederum ein völlig überhöhter Wert festgestellt worden. Die Forderung sei bereits storniert und eine technische Instandsetzung beauftragt worden. Frau K. bedankte sich für die rasche Erledigung und Unterstützung aller Beteiligten.