Der Konsument ersucht um Unterstützung in einem Fall, der aus seiner Sicht eine mangelhafte Leistung, eine Verletzung von Gewährleistungspflichten sowie den Verdacht auf Täuschung beinhaltet. Am 31.12.2025 beauftragte der Konsument einen Notdienst-Installationsbetrieb mit der Reparatur seines Wasserboilers in seiner Wohnung in Wien. Ein Mitarbeiter des Unternehmens erklärte dem Konsumenten, dass die Pumpe defekt sei und durch eine neue ersetzt werden müsse, wofür dem Konsumenten ein Betrag von € 1.116,- verrechnet wurde, den dieser vollständig bezahlte. Zwar funktionierte das Gerät zunächst, jedoch trat bereits am 02.01.2026 derselbe Defekt erneut auf. Als der Konsument das Unternehmen kontaktierte und um Behebung des Mangels bat, wurde das Gespräch vonseiten des Betriebs beendet und die Telefonnummer des Konsumenten blockiert, sodass keine weitere Kontaktaufnahme möglich war. Daraufhin beauftragte der Konsument einen anderen befugten Installationsbetrieb, welcher feststellte, dass entgegen der ursprünglichen Rechnung keine neue Pumpe eingebaut worden war. Für die notwendige zweite Reparatur entstanden dem Konsumenten zusätzliche Kosten in Höhe von € 361,-. Der Konsument hat das Unternehmen schriftlich zur Rückerstattung des Gesamtbetrags von € 1.477,- aufgefordert und eine Frist gesetzt, welche jedoch ohne Reaktion verstrich. Der Konsument wandte sich daher an den Konsumentenschutz Verband Österreich um eine Rückerstattung des oben genannten Betrages zu erwirken.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung übermittelten dem Unternehmen das Anliegen des Konsumenten mehrfach – dies über unterschiedliche Kanäle – auch per Post. Bis Redaktionsschluss erfolgte jedoch keinerlei Rückmeldung des Unternehmens, eine positive Erledigung im Sinne der geforderten Rückerstattung steht nach wie vor aus.