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Verspätete Rückzahlung bei abgesagter Reise

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Herr W. und seine Frau hatten bei der KLUG Touristik GmbH zwei Reisen gebucht und dafür die erforderliche Anzahlung im Ausmaß von rund € 1.050,- geleistet. Beide Reisen wurden vom Reisebüro aufgrund zu weniger Teilnehmer abgesagt, wobei den Teilnehmern ein Umbuchungsvorschlag unterbreitet wurde, der bei Unterbleiben einer rechtzeitigen Rückmeldung Verbindlichkeit erlangen sollte. Da Herr W. aus gesundheitlichen Gründen die Umbuchung nicht akzeptieren konnte, ersuchte er die KLUG Touristik GmbH mehrfach um Rückzahlung der Anzahlung. Als dies nicht erfolgte, wandte Herr W. sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung traten mit der KLUG Touristik GmbH in Verbindung und es konnte ein für Herrn W. erfreuliches Ergebnis erzielt werden: Die KLUG Touristik GmbH überwies umgehend den gegenständlichen Betrag und entschuldigte sich für die Verzögerung, die auf Grund von Kurzarbeit im Betrieb entstanden sei.