Als Frau G. im Herbst 2017 Probleme mit ihrer Therme hatte, wandte sie sich hilfesuchend an das Unternehmen TGN Installationstechnik e.U.
Im November 2016 war ein Abwasserrohr in der Wohnung von Frau N. verstopft, weshalb sie die Firma Rohr Zauber GmbH rief. Diese schickte einen Mitarbeiter vorbei, der die Verstopfung beheben konnte.
Frau J. bezog im Oktober 2015 eine neue Wohnung, die über Wien Energie mit Fernwärme versorgt wird. Als sie im Oktober 2017 die neue Jahresabrechnung der Heizkosten bekam, musste Frau J.
Frau Mag. T. betrieb ein Lokal am Währinger Gürtel in Wien. Anfang 2019 verkaufte Frau das Lokal an Frau D.
Frau L. hatte eine Werbung der E wie Einfach GmbH irrtümlicher Weise unterschrieben und retourniert, da sie von einem besseren Energielieferungsangebot von Wien Energie ausging.
Frau D. wohnt seit dem Jahr 1978 in einer Wohnhausanlage. Den Heizkörper in der Küche hat Frau D. noch nie in Betrieb genommen. Eine Entfernung wurde ihr allerdings verboten.
Herr S. hat von der Verbund AG die Endabrechnung erhalten, jedoch konnte er den ihm gegenüber geltend gemachten Betrag nicht nachvollziehen.
Anfang Jänner 2017 wurden Herrn H.
Anfang März 2017 hatte Frau R. einen Stromausfall in ihrer Mietwohnung, weshalb ihre Freundin einen Notdienst über das Internet heraussuchte.
Frau F. hat die V. Nikic Technik GmbH mit der Behebung eines Rohrgebrechens samt den dadurch entstandenen Folgeschäden beauftragt, wobei sie € 2.000,- bezahlt habe.