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Überhöhte Rechnung für verstopftes Abwasserrohr

Im November 2016 war ein Abwasserrohr in der Wohnung von Frau N. verstopft, weshalb sie die Firma Rohr Zauber GmbH rief. Diese schickte einen Mitarbeiter vorbei, der die Verstopfung beheben konnte. Bei seiner Arbeit stellte er allerdings fest, dass in einem der Abflussrohre ein Stück einer abgebrochenen Spirale von einer früheren Reinigung steckte. Um weitere Probleme mit dem Abfluss zu verhindern, empfahl er Frau N., dieses Teil entfernen zu lassen. Die Konsumentin vereinbarte daraufhin einen weiteren Termin, ohne jedoch einen Kostenvoranschlag zu erhalten. Die Arbeiten des Folgetermins konnte sie aufgrund terminlicher Verpflichtungen nicht zur Gänze beaufsichtigen und auch den Arbeitsschein nicht unterzeichnen. Bezüglich der Rechnung verwies sie die Rohr Zauber GmbH an die Hausverwaltung. Im Jänner 2107 wurde Frau N. von ihrer Hausverwaltung kontaktiert, da dem zuständigen Betreuer die Rechnung der Rohr Zauber GmbH über € 2.170,- als überhöht schien und er einen Sachverständigen der Versicherung zur Begutachtung schicken wollte. Dieser legte in seinem Gutachten den Wert der geleisteten Arbeiten mit € 760,- fest und die Hausverwaltung überwies im Anschluss diesen Betrag an die Rohr Zauber GmbH, womit der Konsumentin die Sache erledigt schien. Als sie aber aus ihrem Sommerurlaub kam, fand sie Mahnungen des Unternehmens über den Restbetrag, sowie Gebühren in der Höhe von insgesamt € 2.280,- vor. Da sich Frau N. keiner Schuld bewusst war und den Rechnungsbetrag angesichts des Sachverständigengutachtens als ungerechtfertigt empfand, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Problem zu vollkommenen Zufriedenheit von Frau N. gelöst werden. Nach interner Rücksprache erklärte die Rohr Zauber GmbH, die Rechnung über den Restbetrag aus Kulanz zu stornieren.