Seit Februar 2001 ist Herr J. Mieter eines Bestandobjektes im 23. Bezirk. Bei der Anmietung der Wohnung war ein Durchlauferhitzer bereits vorhanden.
Mitte letzten Monats habe es einen Stromausfall gegeben, sodass das Haus von Frau T. sowie zwei andere dadurch beeinträchtigt worden seien.
Frau Y. hat Ende 2015 von der Wiener Netze GmbH ein Schreiben erhalten, mit dem sie unmissverständlich aufgefordert worden ist, eine Forderung der Wiener Netze GmbH in Höhe von über € 11.
Herr P. hat sich im Sommer 2013 bei der "STREBELWERK GmbH" eine nagelneue Pelletheizung zum Preis von beinahe € 12.000,- gegönnt. Da diese viele Mängel aufwies, hat er damit nichts als Ärger gehabt.
Mitte September 2015 hat Frau S. bei dem Unternehmen Infrahome Wandheizung zwei Heizpaneele zum Preis von ca. € 950,- bestellt. Weiters hat Frau S. Ende September 2015 eine Anzahlung in Höhe von ca.
Ende Januar 2016 hat Herr P. die Firma HSN-Installationen e. U. mit der Wartung seiner Therme beauftragt und dafür einen Betrag in Höhe von ca. € 150,- bezahlt.
Frau M. hat im November 2015 die Firma SHD Installations Technik e.U. mit der jährlichen Prüfung Ihrer Gastherme beauftragt. Da die Wartungsarbeiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden bzw.
Frau M. hat im Januar 2016 die Firma ML Gas e.U. mit der Reparatur ihrer defekten Gastherme beauftragt und dafür ein Entgelt in Höhe von ca. € 420,- bezahlt.
Mitte Jänner 2016 wurde der Durchlauferhitzer des Herrn S. gegen einen gebrauchten seitens des Unternehmens S.N.T. Installationstechnik e.U. zum Preis von ca. € 600,- ausgetauscht.
Ende August 2016 hat Frau K. von dem Unternehmen Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG einen Nachzahlung in Höhe von ca. € 10.100,- erhalten, die sie überhaupt nicht nachvollziehen konnte.