Frau Z. hat die RND Betriebs- und Haustechnik GmbH mit der Reparatur ihrer Therme beauftragt.
Im November 2015 hat Herr K. seitens des Unternehmens "Linz AG" die Jahresabrechnung für Strom für den Zeitraum 31.10.2014 - 29.10.2015 mit einer Nachzahlung in Höhe von ca. € 325,- erhalten.
Ende März 2016 hat Frau S. ein Service des Unternehmens WOLF Klima- und Heiztechnik GmbH in Anspruch genommen.
Ende Juli 2014 hat Frau B. bei der Firma Thermenexperten eine Therme bestellt und eine Anzahlung in Höhe von € 1.000,- geleistet.
Herr Z. hat letztes Jahr seitens "Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG" die Jahresabrechnung für den Zeitraum 17.06.2014 - 25.06.2015 erhalten.
Mitte August 2014 hat Herr B. mit das Unternehmen Allgas Volkmann GmbH einen Wartungsvertrag abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten wurde der Vertrag zum Pauschalpreis von ca.
Herr Ing. B. hat Ende Februar 2013 mit dem Unternehmen "KAGO Wärmesysteme GmbH" einen Vertrag über die Planung und Errichtung eines Kaminofens abgeschlossen.
Frau M. habe seit Juni des Jahres 2015 mit "Verbund AG" einen Vertrag über die Energieversorgung in ihrer Wohnung abgeschlossen.
Gegenüber Herrn K. sei seitens "Wien Energie - Fernwärme Wien GmbH" eine Forderung in Höhe von € 64,- geltend gemacht worden.
Im Frühling des Jahres 2015 hat Frau W. seitens Ihrer Hausverwaltung der "LAWOG - eingetr. Genossenschaft m.b.H." eine Nachforderung für das Jahr 2014 in Höhe von beinahe € 1500,- erhalten.