Herr S. hat im Internet die Werbeeinschaltung "Installateur ab € 49,- im 12.
Im Juli 2016 hat Frau S. die Firma ABG Installationen e.U. mit der Wartung ihrer Therme beauftragt und dafür einen Betrag in Höhe von € 75,- geleistet.
Anfang März 2017 erhielte Herr Z. die Netzrechnung für seine Wohnung seitens des Unternehmens Netz Oberösterreich GmbH.
Im Februar 2017 hat Frau A. die Firma TGN Installationstechnik mit der Wartung ihrer Therme der Marke Junkers beauftragt.
Herr T. hat letztes Jahr das Unternehmen "HSN-Installationen e.U." mit der Montage einer Therme beauftragt, wobei er einen Betrag von über € 3.000,- dafür bezahlt hat.
Mitte Dezember hat Frau W. seitens des Unternehmens Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH & Co. KG die Stromrechnung für den Zeitraum 15.11.2014 - 30.11.
Ende Februar 2015 hat Frau T. mit dem Unternehmen Sani-Therm e.U.Gas- und Sanitärtechnik einen Vertrag über Kauf und Montage einer Therme zum Preis von ca. € 2.500,- abgeschlossen.
Mitte Jänner 2016 wurde gegenüber Frau K. seitens des Unternehmens Verbund AG eine Forderung in Höhe von ca. € 4.000,- geltend gemacht.
Frau Mag. H. hat die Firma Peter Loy Solare Heiztechnik im Juli 2015 mit dem Einbau Ihrer Heizung beauftragt und dafür ein Entgelt in Höhe von ca. € 14.300,- bezahlt.
Ende Juli 2016 war ein Installateur des Unternehmens Energie und Badkultur GmbH bei Frau L. zu Hause um die Heizkörper zu kontrollieren.