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Was passiert mit der Gutschrift?

Herr S. hat von der Verbund AG die Endabrechnung erhalten, jedoch konnte er den ihm gegenüber geltend gemachten Betrag nicht nachvollziehen. Laut Angaben des Konsumenten hat er von den Wiener Netzen die verbindliche Auskunft erhalten, dass von diesen eine Gutschrift zu seinen Gunsten in Höhe von ca. € 1.000,- an die Verbund AG überwiesen wurde. Herr S. war der Meinung, dass diese Gutschrift bei der Verbund AG zu verbuchen sei. Der Konsument hat sich diesbezüglich bereits mehrmals an das Unternehmen gewandt, jedoch erfolglos, da er keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat. Da Herr S. auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn S. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Verbund AG ließ mitteilen, dass im Fall von Herrn S. der Netzbetreiber die Wiener Netze GmbH sei. Weiters ließ das Unternehmen mitteilen, dass die Verbund AG in regelmäßigen Zeiträumen Netzteilzahlungsbeträge beim Netzbetreiber begleicht. Diese Transaktionen seien jedoch vollkommen unabhängig von den Zahlungen zwischen der Verbund AG und den Endkunden. Wie ein Endabnehmer erhält auch die Verbund AG einmal im Jahr vom Netzbetreiber eine sogenannte Netzrechnung. Anhand dieser Netzrechnungen werden nicht nur die Jahresabrechnungen für Verbund-Kunden erstellt, sondern es erfolgt zeitgleich auch die Verrechnung zwischen dem Verbund und dem jeweiligen Netzbetreiber. Die daraus resultierenden Endbeträge dieser Netzrechnungen hätten somit keinerlei Auswirkungen auf die Zahlungen der Verbund-Kunden. Folglich sei es daher für den Endabnehmer unerheblich, ob es sich bei dieser Art von Rechnungen um eine Forderung oder Guthaben handelt. Zusätzlich ließ das Unternehmen mitteilen, dass der Konsument sich zu keinem Zeitpunkt bezüglich der Netzrechnung an das Unternehmen gewandt hat. Herr S. hat zu den Angaben des Unternehmen Stellung genommen und ließ mitteilen, dass er zwar grundsätzlich die Aussagen des Unternehmen versteht, jedoch bestand er weiter darauf, dass ihm seitens eines Mitarbeiters des Netzbetreibers am Computer gezeigt wurde, dass eine Gutschrift in Höhe von ca. € 1.000,- zu seinen Gunsten an die Verbund AG überwiesen wurde. Dazu ließ die Verbund AG erneut mitteilen, dass zwischen dem Netzbetreiber und Verbund AG sowie den Kunden und Verbund AG jeweils eine separate, unabhängige Abrechnung erfolgt. Somit hätten die Guthaben bzw. Nachzahlungen nichts mit dem Endkunden zu tun und werden dadurch nicht an Herrn S. weiter verrechnet. In der Zwischenzeit wurde auch ein Inkassobüro mit der Betreibung der Forderung beauftragt. Herr S. wollte die weitere Kommunikation mit dem Inkassobüro über den Konsumentenschutz Verband Österreich führen, jedoch erfolglos, da bis zum Redaktionsschluss keine weitere Antwort seitens des Inkassobüros gekommen ist bzw. das Unternehmen auf ein bereits im November 2016 übermitteltes Schreiben verwies.