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Fehler passieren noch

Mitte Jänner 2016 wurde gegenüber Frau K. seitens des Unternehmens Verbund AG eine Forderung in Höhe von ca. € 4.000,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hatte sie einen Vertrag mit dem Unternehmen vom Ende März 2015 bis Ende Dezember 2015. Da Frau K. den in der Endabrechnung dargestellten Stromverbrauch in Höhe von ca. 40.000 kWh nicht nachvollziehen konnte bzw. als weit überhöht erachtet hat, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau K. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen Verbund AG ließ mitteilen, dass die Pflicht des Unternehmen ist mit den vom Netzbetreiber übermittelten Ablesungs- und Verrechnungsdaten die jeweiligen Abrechnungen zu erstellen. Weiters wurde mitgeteilt, dass für eine Korrektur der Ablesedaten der Netzbetreiber zuständig wäre. Daraufhin hat sich Frau K. an dem Netzbetreiber Wiener Netze GmbH gewandt, wobei mitgeteilt wurde, dass Mitte August 2015 der Nachtstromzähler wegen Nacheichung getauscht wurde und ein Zählerstand von 59.946 kWh abgelesen wurde. Im Nachhinein kam es zu einem Fehler wobei der Zählerstand fälschlich mit 95.946 kWh angegeben wurde. Somit wurde die Rechnung korrigiert.