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Wer soll die Kosten übernehmen?

Frau F. hat die V. Nikic Technik GmbH mit der Behebung eines Rohrgebrechens samt den dadurch entstandenen Folgeschäden beauftragt, wobei sie € 2.000,- bezahlt habe. Laut Angaben der Konsumentin hat das Unternehmen die volle Rechnungssumme in Höhe von ca. € 2.400,- von der Hausverwaltung erhalten. Laut Angaben der Hausverwaltung sei die Rechnung überhöht, wobei man von Frau F. jetzt den Differenzbetrag von ca. € 400,- verlange. Zusätzlich habe die WC-Reparatur gleich nach der Übergabe einen groben Mangel aufgewiesen, sodass die Konsumentin, nach eigenen Angaben, das WC Ende Dezember 2016 durch einen Notdienst um ca. € 250,- reparieren lassen musste. Nun ist der Konsumentin durch die Vorgehensweise des Unternehmens ein Schaden in Höhe von ca. € 2.600,- entstanden. Die Unzufriedenheiten wurden mehrmals sowohl bei dem Unternehmen als auch bei der Hausverwaltung gemeldet, jedoch ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Hilfesuchend hat sich Frau F. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau F. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen V. Nikic Technik GmbH bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.