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Soll ich für ihre Fehler bezahlen?

Anfang Jänner 2017 wurden Herrn H. drei Stornorechnungen wegen Ersatzwertbildung zusammen mit neuen Jahresabrechnungen für den Zeitraum vom November 2013 bis März 2016 seitens des Unternehmens Energie Steiermark AG übermittelt. Aus den neuen Rechnungen resultierten hohe Nachzahlungen für ihn Konsumenten. Laut Angaben von Herrn H. hat er dem Unternehmen immer und regelmäßig die Zählerstände bekanntgegeben. Soweit der Konsument die Angelegenheit verstanden hat, hat das Unternehmen, aus ihn nicht nachvollziehbaren Gründen, bisher nicht sämtlichen verbrauchten Strom verrechnet. Die hohen Nachzahlungen überfordern die aktuelle finanzielle Lage des Herrn H. und dazu war er der Meinung, dass noch zusätzlich auch die Abrechnung für den Zeitraum 2016/2017 bei ihm eintreffen wird. Hilfesuchend wandte sich der Konsument an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn H. zufriedenstellende Lösung erzielt werden, da die Energie Steiermark AG bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat. Mitte Februar 2017 erhielte Herr H. eine Zahlungserinnerung seitens der Energie Steiermark AG. Daraufhin hat er sich telefonisch mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt, wobei ihm mitgeteilt wurde, dass das Anliegen in Bearbeitung sei. Laut Angaben des Konsumenten teilte er einer Mitarbeiterin des Unternehmens mit, dass die Nachverrechnung durch einen Fehlers des Unternehmens zustande gekommen sei. Daraufhin hätte sie ihm gesagt, dass dies kein Fehler der Energie Steiermark AG gewesen sei, weil das Unternehmen anhand der Daten die es erhält einfach den Verbrauch verrechnet und in Rechnung stellt.