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Waren zwei Termine wirklich notwendig?

Als Frau G. im Herbst 2017 Probleme mit ihrer Therme hatte, wandte sie sich hilfesuchend an das Unternehmen TGN Installationstechnik e.U. Die Therme wurde serviciert und gewartet und das Problem anscheinend behoben, wofür der Konsumentin ein Betrag von ca. € 500,- verrechnet worden ist. Als das Problem jedoch nur wenige Tage später wieder aufgetreten ist, hat man seitens des Unternehmens der Frau G. empfohlen, die Therme zu "resetieren". Da dies erfolglos blieb, musste ein weiterer Termin wahrgenommen werden. Das Unternehmen verrechnete für den 2 Termin weitere ca. € 150,-. Die Konsumentin war jedoch davon überzeugt, dass es sich um den gleichen Mangel gehandelt habe und das Unternehmen diesen bereits beim ersten Reparaturversuch hätte beheben müssen. Frau G. wollte daher die Kosten für den 2. Einsatz zurückerstattet erhalten und da sie mit dem Unternehmen auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Frau G. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen TGN Installationstechnik e.U. in der Sache bis Redaktionsschluss trotz mehreren Anfragen keine Stellungnahme abgegeben hat.