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Hohe Heizkostenrechnung durch alte Messröhrchen?

Frau J. bezog im Oktober 2015 eine neue Wohnung, die über Wien Energie mit Fernwärme versorgt wird. Als sie im Oktober 2017 die neue Jahresabrechnung der Heizkosten bekam, musste Frau J. entsetzt feststellen, dass diese etwa doppelt so hoch war wie im Jahr davor und sie somit eine Nachzahlung in der Höhe von € 1350,- begleichen sollte. Als Grund vermutete die Konsumentin ein Problem bei der Ablesung der Messröhrchen im vorangegangenen Jahr. Damals konnte eines der Röhrchen aufgrund eines Möbelstückes nicht ordnungsgemäß kontrolliert werden, was Frau J. erst bei der aktuellen Ablesung erfuhr. Auf dem Protokoll wurde dies vermerkt und der Konsumentin versichert, bei der Abrechnung werde alles seine Richtigkeit haben. Nachdem Frau J. jedoch die Abrechnung mit der Nachzahlungsforderung erhalten hatte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, um ihrer Forderung nach einer neuerlichen Überprüfung der Ablese- und Messdaten mehr Nachdruck zu verleihen. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau J. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Wien Energie erklärte auf Nachfrage, es liege in der Verantwortung des einzelnen Kunden, die Ablesevorrichtungen zugänglich zu machen damit diese kontrolliert bzw. getauscht werden könnten. Sollte das, wie im Falle von Frau J., nicht der Fall sein, werde anhand vorheriger Durchschnittswerte der Verbrauch hochgerechnet und allenfalls bei einer späteren Abrechnung gegengerechnet.