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Gasverbrauch um über € 14.000...

Herr H. hat ein Objekt als Bibliothek und Archiv angemietet. Bis Ende 2017 bezahlte er dort im Schnitt monatlich nicht ganz € 100,- für Strom und Gas. Der Gashahn war seit 2016 abgedreht, da es keine Möglichkeit zur Gasnutzung gab. Im Jahr 2017 wurde dann der Zähler ausgetauscht, das Gas blieb weiterhin abgedreht. Da dürfte sich ein Fehler eingeschlichen haben und Herr H. wurde mit einer Nachzahlung von rund € 14.300,- konfrontiert. Alle Versuche die Angelegenheit zu klären scheiterten. Obwohl man bei der Firma Wien Energie Vertrieb GmbH und Co KG von einem Fehler ausging beharrte die Firma schlussendlich auf der Forderung. Herr H. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Die Wiener Netze als zuständiger Netzbetreiber teilten in ihrer Stellungnahme mit, dass der Zugang zur Ablesung seit dem Jahr 2007 nicht mehr zugelassen wurde. Anlässlich des Zählertausches wurde dann, 10 Jahre später, ein Verbrauch von rund 3,06 Kubikmeter Erdgas im Tagesmittel eruiert. Man sei berechtigt, den Verbrauch der 3 letzten Jahre nachzuverrechnen. Schlussendlich konnte Herr H. eine Reduktion der Forderung auf rund € 1.340 vermelden. Herr H. bedankte sich für die Unterstützung bei der Aufklärung und die kulante Reduktion der Abrechnung.