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Stromliefervertrag wirft Fragen auf

Mitte August 2017 wurde gegenüber Frau J. seitens eines Inkassobüros im Namen der TopEnergy Service GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 90,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen. Frau J. war der Meinung, dass die ihr gegenüber geltend gemachten Forderungen nicht berechtigt seien und konnte deren Erhalt nicht nachvollziehen. Da Frau J. auf keinem grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau J. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das betreibende Inkassobüro hat nach Rücksprache mit der TopEnergy Service GmbH der Frau J. eine Kopie des gegenständlichen Vertrages übermittelt. Dazu hat die Konsumentin Stellung genommen und teilte dem Unternehmen mit, dass sich aus den Unterlagen eindeutig ergebe, dass der Vertrag nicht von ihr unterfertigt wurde. Des Weiteren ließ die Konsumentin mitteilen, dass auch ihr Geburtsdatum falsch angegeben ist. Frau J. würde ihre Energie von einem anderen Lieferanten beziehen. Die TopEnergy Service GmbH gab dann bekannt, dass Frau J. in dem Zeitraum Oktober 2016 bis Jänner 2017 sehr wohl Strom über das Unternehmen bezogen und somit auf Kosten des Unternehmens Energie genutzt habe. In diesem Zeitraum war Frau J. laut angaben des Unternehmens bei keinem anderen Lieferanten in Versorgung.