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Billigerer Gasliefervertrag schlussendlich teurer

Herr G. hatte im Jahr 2019 einen Lieferantenwechsel bei seinem Gasversorger durchgeführt. Da er keinen Vertrag sondern nur Vorschreibungen erhielt und darüber hinaus einen um rund 20 Prozent höheren Preis je Kilowattstunde zahlen sollte widerrief Herr G. schriftlich seinen Vertrag. Mangels Rückmeldung kam er zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In Ihrer Stellungnahme teilte die Energie AG Klagenfurt mit, dass man das Vertragsverhältnis per April 2019 gekündigt habe. Herr G. möge sich mit seinem derzeitigen Lieferanten in Verbindung setzen um den Rückwechsel einzuleiten. Selbstverständlich seien keine Kosten seitens der Energie Klagenfurt AG angefallen.