Frau G. schloss im September 2016 einen Vertrag über eine Web-Domain beim Anbieter 1&1 ab, wobei sie den Betrag für die Website für ein Jahr im Voraus bezahlte.
Herr O. ist bei Hutchinson Drei Mobilfunkkunde.
Frau L. war Kundin des Festnetztelefonie-Anbieters Primacall.
Herr M. schloss im Oktober 2016 einen Vertrag mit World4You Internet Services GmbH ab, um über diesen Dienst Webdomains zu eröffnen.
Frau D. hatte einen Vertrag mit der Sky Österreich Fernsehen GmbH. Aufgrund eines Umzugs in eine andere Wohnung wollte Frau D.
Familie E. musste den Tod des Vaters verkraften und wollte seine Rufnummer behalten, da er viele Menschen kannte, die ihn aber nur unter dieser Nummer erreichen konnten.
Herr I. hatte einen Vertrag mit Magenta einem Produkt der T-Mobile Austria GmbH. Er kündigte diesen und hat dabei leider übersehen das Modem an den Betreiber zurück zu senden.
Herr P. hatte im November 2019 an einem Gewinnspiel der "Firma" LifeTimeAudio im Internet teilgenommen. Geblendet vom möglichen Gewinn eines iPhones gab Herr P.
Ende Oktober 2016 wurde gegenüber Herrn M. seitens eines Inkassobüros im Namen der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG eine Forderung in Höhe von ca. € 400,- geltend gemacht.