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Kündigung per E-Mail unmöglich?

Herr M. schloss im Oktober 2016 einen Vertrag mit World4You Internet Services GmbH ab, um über diesen Dienst Webdomains zu eröffnen. Bereits im Dezember 2016 entschloss er sich jedoch zu einer Kündigung des Vertrages und teilte dies dem Unternehmen per E-Mail mit. Da er keine Kündigungsbestätigung erhielt, schickte er eine neuerliche Kündigung an alle ihm bekannten E-Mail-Adressen des Unternehmens, ohne jedoch eine Antwort zu erhalten. Schließlich rief er beim Kundenservice an, wo man ihm mitteilte, er solle die Kündigung direkt über die Homepage von World4You Internet Services einreichen. Da er dies angesichts der einmonatigen Kündigungsfrist nicht mehr rechtzeitig durchführen konnte und er sich darüber hinaus auch keiner Schuld bewusst war, bat Herr M. schließlich den Konsumentenschutz Verband Österreich um Hilfe.


Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Problem zur vollkommenen Zufriedenheit von Herrn M. gelöst werden. Auf Nachfrage erklärte die World4You Internet Service GmbH zwar, man habe die Kündigung von Herrn M. erst im Oktober 2017 erhalten. Im Sinne der Kundenzufriedenheit sei man aber bereit, die Kündigung in Kulanz zu vollziehen und den mittlerweile wieder fällig gewordenen Rechnungsbetrag auszubuchen.