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Kostenloser Registrierung folgte eine hohe Forderung

Gegenüber Herrn A. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Webbilling AG im Juni 2017 eine Forderung in Höhe von ca. € 1.050,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er keinen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen bzw. hat er nie seine Zustimmung für einen bindenden Vertrag gegeben oder seine Unterschrift für einem Vertragsabschluss geleistet. Herr A. habe auch keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten sowie sei nie auf die Kostenpflichtigkeit des Vertrages hingewiesen worden. Daher konnte der Konsument die gegenständliche Forderung nicht nachvollziehen und wandte sich damit an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn A. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber teilte das Inkassounternehmen mit, dass der Akt aus der Evidenz genommen wurde und der Konsument die Sache als endgültig erledigt betrachten könne.