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Vertargskündigung wird doch akzeptiert

Frau O. hat einen Vertrag bei dem Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH abgeschlossen und diesen später wegen Empfangsproblemen gekündigt. Laut Angaben der Konsumentin habe sie nach Erhalt einer Mahnung das Unternehmen kontaktiert und erneut die Vertragskündigung nachgereicht. In Folge dessen habe sie eine neue Zahlungsaufforderung erhalten, wobei nach Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen erneut die Kündigung des Vertrages übermittelt wurde, jedoch ohne eine zufriedenstellende Antwort erhalten zu haben. Da sie sich keiner Schuld bewusst war, hat sich Frau O. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine, die Frau O. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die Vertragskündigung wurde angenommen, wobei der Konsumentin keine weitere Unkosten verrechnet wurden.