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Verwirrung über Rechnungsbeträge

Herr W. hatte einen Internetvertrag bei UPC. Im Dezember 2016 gab es Probleme mit der Abbuchung des Rechnungsbetrages vom Konto des Konsumenten weshalb er eine Mahnung über den Betrag erhielt und diese nach eigener Aussage auch fristgerecht einzahlte. Dennoch enthielt die Folgerechnung die Beträge sowohl für Dezember 2016 als auch für Jänner 2017, wobei dieser Betrag nicht vom Konto des Konsumenten abgebucht wurde. Auch die Februarrechnung war für Herrn W. der Höhe nach absolut nicht nachvollziehbar. Da die Angelegenheit auch mit Hilfe des Kundenservice für Herrn W. nicht aufgeklärt werden konnte, wandte er sich schließlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Herrn W. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen teilte auf entsprechende Nachfrage mit, die fraglichen Rechnungen seien alle korrekt ausgestellt worden, Korrekturbedarf gäbe es somit keinen. Des Weiteren teilte das Unternehmen mit, dass man dem Kunden in der Vergangenheit aus Kulanz die Bank- und Mahnspesen gutgeschrieben habe, der Vertrag jedoch aufgrund des Zahlungsverzuges vorzeitig gekündigt und die Forderungseintreibung an ein Inkasso übergeben wurde.