Anfang Juni 2017 hat Herr W. für seinem Freund bei dem Unternehmen Bausparkasse Wüstenrot AG zwei Überweisungen in Höhe von insgesamt ca. € 500,- per E-Banking getätigt.
Im Zeitraum zwischen 2003 und 2014 nahmen Frau W. und ihr Mann einige Male die Dienste der Pfandleihe Dr. Folkmann in Anspruch, indem sei ihr jeweiliges Auto vorübergehend verpfändeten.
Herr G. hat sich Ende 2018 den Kauf von neuen Möbeln durch einen Kredit der Consors Finanz, einer Marke der BNP Paribas S.A., finanziert.
Frau D. hatte bei der Firma "Cardif Allgemeine Versicherung" eine Kreditausfallversicherung abgeschlossen. Tatsächlich wurde Frau D.
Frau L. hatte zwecks besserer Abgrenzung ein zweites Konto bei der VKB-Bank eröffnet. Auf dieses wurden monatlich im Schnitt 300-400 Euro in bar einbezahlt.
Anfang Mai 2006 hat Herr M.
Gegenüber Frau W. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Lyon Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 400,- geltend gemacht.
Herr M. hat sich unverbindlich und kostenlos über das Internet bei dem Unternehmen Lyon Finanz GmbH über die Möglichkeit einer Finanzierung eines Betrages in Höhe von € 4.000,- erkundigt.
Im Jahr 2007 wurden Frau G. und ihrem Gatten seitens der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft der Erwerb von Aktien einer Teak-Holz-Plantage empfohlen.
Gegenüber Frau E. wurde seitens der Lyon Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht.