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Kündigung des Vermittlungsvertrags wird nicht anerkannt?

Gegenüber Frau E. wurde seitens der Lyon Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie bereits ein Kündigungsschreiben bezüglich ihres Vermittlungsvertrags gesandt, welches jedoch von Unternehmen nicht akzeptiert wurde. Da sie nie irgendeinen Kreditvertrag vermittelt erhalten hat und sich keine Schuld bewusst gewesen war, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau E. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der Vertrag wurde aufgelöst und zukünftig werden keine Forderungen mehr ausgestellt.