Frau R. hat über das Internet bei der Austria Finanz Service AG Ltd. einen Kredit über € 4.000,- beantragt, wobei ihr Antrag scheinbar auch bewilligt wurde.
Frau P. hat im Jänner dieses Jahres mit der "Bausparkasse Wüstenrot AG" Kontakt aufgenommen, um den Verkauserlös, der durch den Verkauf ihres Hauses vorhanden war, anzulegen.
Gegenüber Herrn S. wurde seitens der Lugano Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 450,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er sich für einen Kredit interessiert.
Ende Februar 2016 wurde gegenüber Frau G. seitens eines Inkassobüro im Namen der Lugano Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 400,- geltend gemacht.
Ende April 2016 wurde gegenüber Frau G. seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der Meinl Bank AG eine Forderung in Höhe von ca. € 400,- geltend gemacht. Laut Angaben der Frau G.
Herr K. hat mit der Lugano Finanz GmbH irrtümlich und unerwünscht einen "Finanzsanierungsvertrag" abgeschlossen.
Im Juli 2015 hat Frau A., vermittelt durch das Unternehmen Goran Krvavac Makler, eine Goldanlage erworben. Laut Angaben der Konsumentin hat sie einen einmaligen Betrag in Höhe von ca. € 2.
Anfang August 2016 wurde vom Konto des Herrn Mag. S., das er bei der Bawag P.S.K. hat, ein Betrag in Höhe von ca € 270,- ohne seine Genehmigung abgebucht.
Frau N. hat auf der Internetseite des Unternehmens Lyon Finanz GmbH einen Kredit beantragt. Laut Angaben der Konsumentin hat sie kein Geld bekommen, sondern eine Forderung in Höhe von ca. € 500,-.
Frau M. hat im Jahre 2005 eine Lebensversicherung Teilfond DWS Flexpension 2023 bei der Zurich Invest AG abgeschlossen.