Frau R. hat über das Internet bei der Austria Finanz Service AG Ltd. einen Kredit über € 4.000,- beantragt, wobei ihr Antrag scheinbar auch bewilligt wurde.
Frau P. hat im Jänner dieses Jahres mit der "Bausparkasse Wüstenrot AG" Kontakt aufgenommen, um den Verkauserlös, der durch den Verkauf ihres Hauses vorhanden war, anzulegen.
Herr E. hat mit der WSK Bank einen Kreditvertrag abgeschlossen.
Anfang Februar 2016 hat Herr Z. über das Unternehmen "DSM Donner Service Marketing GmbH" einen Vertrag mit der Karma Werte GmbH abgeschlossen. Der Konsument hat diesen bei sich zu Hause unterfertigt.
Mitte Mai 2015 hat Herr B. mit dem Unternehmen Iris Müller Kreditvermittlung einen Kreditvertrag abgeschlossen. Der Konsument wurde ursprünglich auf der Webseite www.facebook.
Ende Februar 2016 wurde gegenüber Frau G. seitens eines Inkassobüro im Namen der Lugano Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 400,- geltend gemacht.
Ende April 2016 wurde gegenüber Frau G. seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der Meinl Bank AG eine Forderung in Höhe von ca. € 400,- geltend gemacht. Laut Angaben der Frau G.
Mitte Juni 2016 wurde gegenüber Herrn B. seitens des Unternehmens Lyon Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 90,- geltend gemacht.
Herr D. hat seitens des Unternehmens LDF65 S.a.r.l. einen Kredit in Höhe von ca. € 35.000,- bekommen. Laut Angaben des Konsumenten wurde seinerseits bis dato einen Betrag in Höhe von ca. € 25.
Anfang August 2016 wurde vom Konto des Herrn Mag. S., das er bei der Bawag P.S.K. hat, ein Betrag in Höhe von ca € 270,- ohne seine Genehmigung abgebucht.