Im November 2013 habe Herr W. mit der Echo AG durch Überweisung einer Investitionssumme in Höhe von € 4.900,- einen Anleihevertrag über eine festverzinste Anleihe mit Wandelrecht abgeschlossen.
Frau A. habe von dem Unternehmen Swiss Finance Group AG eine Forderung in Höhe von € 840,- aus einem Kreditvermittlungsvertrag erhalten.
Frau S. habe bei der Zürcher Kantonalbank eine Restschuld in Höhe von € 5.244,-, deren Begleichung mit Ratenzahlungen bewilligt worden sei, offen gehabt. Frau S.
Frau S. habe von dem Unternehmen Lugano Finanz GmbH Unterlagen bezüglich eines Vermittlervertrages erhalten, jedoch habe die Konsumentin in keiner Weise Kontakt mit dem Unternehmen gehabt. Da Frau S.
Herr F. habe am 01.12.2004 eine Fondsgebundene Lebensversicherung bei einem Versicherungsunternehmen vermittelt durch die Finanzpuls abgeschlossen. Laut Angaben von Herr F.