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Kreditvermittlungsvertrag nie gewünscht

Frau A. habe von dem Unternehmen Swiss Finance Group AG eine Forderung in Höhe von € 840,- aus einem Kreditvermittlungsvertrag erhalten. Sie fühlte sich durch das Unternehmen in die Irre Geführt, da durch eine "unverbindliche Vertragsgarantie" der Anschein erweckt wurde, dass ein Darlehen gewährt wird und nicht nur vermittelt werden soll, weshalb sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Nach der Intervention des Konsumentenschutzes hat Swiss Finance Group AG der Konsumentin eine Bestätigung über die erfolgte Kündigung übermittelt, jedoch war das Unternehmen nicht dazu bereit, die Forderung gegen Frau A. auszubuchen geschweige denn der Konsumentin den bereits bezahlten Betrag in Höhe von € 200,- zurückzuerstatten und hat dies damit begründet, dass es sich um Bearbeitungsgebühren handelt.