Herr T. habe aufgrund einer Werbezuschrift der Santander Consumer Bank GmbH wegen eines Kredits vorgesprochen.
Frau L. sei als Erbin von Herrn P. nach dessen Ableben in den mit der Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG abgeschlossenen Vertrag als Mitkreditnehmerin eingestiegen. Frau L.
Frau C. sei die Tochter und Erbin des verstorbenen Herrn C.
Frau A. habe über die Medien von einem OGH-Urteil gegen die Santander Consumer Bank GmbH erfahren und dass es darin um Unstimmigkeiten bei der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes gehe.
Herr B. sei Kunde bei dem Unternehmen Santander Consumer Bank GmbH gewesen.
Frau P. habe im Jahr 2009 im Beisein eines Mitarbeiter der Protect Consulting GmbH mehrere von diesem vorgelegte Formulare unterschrieben, ohne zu wissen, wofür diese benötigt worden seien.
Herr R. habe Anfang August 2014 einen kostenlosen Kreditantrag in Höhe von € 50.000,- an das Unternehmen Lugano Finanz GmbH gestellt. Jedoch sei Herrn R.