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Zinsänderung nicht korrekt durchgeführt?

Frau L. sei als Erbin von Herrn P. nach dessen Ableben in den mit der Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG abgeschlossenen Vertrag als Mitkreditnehmerin eingestiegen. Frau L. habe das Darlehen vertragskonform bedient, wobei ihr nach dessen gänzlicher Tilgung aufgefallen sei, dass die Zinsänderungen ihrer Meinung nach nicht in jenem Ausmaß wie im Darlehensvertrag festgehalten durchgeführt worden wären. Aus diesem Grund wandte sie sich an den Konsumentenschutz und ersuchte die Bank den Sachverhalt zu überprüfen und den Kredit gegebenenfalls einer Nach- bzw. Neuberechnung zu unterziehen sowie allenfalls zu viel berechnete Zinsen zu retournieren. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes überprüfte die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG den Sachverhalt und ließ der Konsumentin eine detaillierte Aufklärung über die Zinsänderungen zukommen, wobei diese laut Angaben der Bank korrekt durchgeführt wurden.