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Fallen Konten in Relevanz von OGH-Urteil?

Frau R. habe aus den Medien von einem OGH-Urteil gegen das Unternehmen Santander Consumer Bank GmbH Kenntnis erlangt, in dem es um Unstimmigkeiten bei der Verrechnung des effektiven Jahreszinssatzes gehe. Dort sei angeführt, dass Kredite, welche nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden wären und die eine freiwillige Kreditversicherung beinhalten würden, betroffen seien.
Frau R. wollte daraufhin ihre drei Kreditkonten sowie alle anderen eventuell
bestandenen Konten bei der Santander Consumer Bank GmbH, welche ebenfalls in die Relevanz dieses Urteils fallen könnten, von der Bank prüfen lassen und wandte sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Mithilfe des Konsumentenschutzes konnte das Anliegen für Frau R. positiv abgeschlossen werden. Die Santander Consumer Bank GmbH ließ bei den Konten der Konsumentin eine Nach- bzw. Neuberechnung durchführen und überwies die aus der Verrechnung resultierenden Guthaben auf ihr noch aufrechtes Kreditkonto.