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Rücktritt nicht durchgeführt

Herr T. habe aufgrund einer Werbezuschrift der Santander Consumer Bank GmbH wegen eines Kredits vorgesprochen. Der Konsument hätte nach Unterschrift des Vertrags aber zu Hause nachgerechnet und sei zu der Erkenntnis gekommen, dass der neu abgeschlossene Kredit teurer gekommen wäre, als in dem Werbeschreiben versprochen. Daraufhin habe er den Kredit stornieren bzw. den Rücktritt erklären wollen. Laut Angaben des Konsumenten hätte ein Mitarbeiter der Bank darauf eigenhändig eine Zahlungsanweisung ausgefüllt, ihm übergeben und mitgeteilt, mit der Begleichung der Summe wäre der Fall erledigt. Herr T. habe daraufhin jedoch mehrere Schreiben der Bank erhalten, welche sich auf mehrere Konten bezogen hätten und in denen von Überzahlungen die Rede gewesen sei. Herrn T. zufolge sei für ihn nicht nachvollziehbar der angeordnete Rücktritt nicht durchgeführt worden, wobei er das Unternehmen um Überprüfung der Angelegenheit beziehungsweise Stornierung des Kredites sowie der mitfinanzierten Kreditrestschuldversicherung, Aktualisierung seines Vorkontos und um Aufklärung, warum es bei seinen anderen Konten zu Überzahlungen gekommen sei, ersuchen wollte. Da er das Anliegen mit der Bank nicht klären konnte, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Vermittlung des Anliegens des Konsumenten durch den Konsumentenschutz konnte die Angelegenheit für Herrn T. gelöst werden. Die Santander Consumer Bank GmbH teilte mit, dass eine Rückabwicklung seiner Kredite zu kompliziert ist, jedoch die Kreditrestschuldversicherung ab Beginn storniert werden kann und er einen Sollzinssatz von 2,5 % erhält, somit geringere Raten zahlen wird.