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Verlust aufgrund eines Beratungsfehlers?

Herr F. habe am 01.12.2004 eine Fondsgebundene Lebensversicherung bei einem Versicherungsunternehmen vermittelt durch die Finanzpuls abgeschlossen. Laut Angaben von Herr F. sei im Jahr 2005 zur Wirksamkeit der Änderung der Gewerbeordnung eine Finanzvorsorge abgeschlossen worden, wobei Herr F. Finanzpuls seit dem Jahr 2013 mitgeteilt habe, dass der Fond notleidend sei, da sich der Wert unter die von ihm geleisteten Einzahlungen entwickeln würde. Herr F. habe laut seinen Angaben einen Verlust in Höhe von mindestens € 4.000,- erlitten, wobei dies seiner Meinung nach offensichtlich an einem Beratungsfehler seitens Finanzpuls gelegen habe. Herr F. habe das Unternehmen ersuchen wollen ihm den Betrag in Höhe von € 4.000,- als Schadenminderung zurückzuerstatten, da die Höchststandsgarantie sowie der Rückkaufwert seinen Angaben nach weit unter dem eingezahlten Kapital liegen würden und er habe Informationen erhalten wollen, ob ein Fall der Vermögenshaftpflicht vorliege, jedoch ohne zufriedenstellende Rückmeldung erhalten zu haben. Aus diesem Grund wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn F. gefunden werden. Das Unternehmen war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen geschweige denn den Betrag als Schadensminderung zurückzuerstatten oder ihm Informationen bezüglich der Vermögenshaftpflicht mitzuteilen.