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Anfang Juni 2017 hat Herr W. für seinem Freund bei dem Unternehmen Bausparkasse Wüstenrot AG zwei Überweisungen in Höhe von insgesamt ca. € 500,- per E-Banking getätigt. Laut Angaben des Konsumenten hat er Ende Juni 2017 seitens des Unternehmens diesbezüglich eine Mahnung erhalten. Bei der Kontrolle der beiden Überweisungen musste Herr W. feststellen, dass er die erste Prüfziffer in der IBAN falsch eingetragen hat. Daraufhin hat er beide Umsätze reklamiert. Aufgrund dessen, dass von der anderen Bank keine Antwort gekommen ist, hat der Konsument Anfang Juli 2017 einen Betrag in Höhe von ca. € 600,- überwiesen. Nun in der Zwischenzeit ist das Geld bei Bausparkasse Wüstenrot AG angekommen. Daraufhin ersuchte Herr W. das Unternehmen um Rückzahlung der zu viel bezahlten Beträge. Da der Konsument auf keinem grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband und seiner Presseabteilung. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn W. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Bausparkasse Wüstenrot AG ließ mitteilen, dass die Rücküberweisung der zu viel bezahlten Raten bereits mit Valuta Anfang August 2017 durchgeführt wurde.