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Lebensversicherung endete in roten Zahlen

Anfang Mai 2006 hat Herr M. gemeinsam mit seiner Gattin bei einem Vertreter der Generali Versicherung AG fondsgebundene Lebensversicherungen abgeschlossen, wobei dies, nach Empfehlung des Beraters, auch für die minderjährigen Enkelkinder gemacht wurde. Laut Angaben der Konsumenten wurde ihnen damals ausdrücklich versprochen und zugesagt, dass man am Ende der Laufzeit jedenfalls das einbezahlte Kapital zurückerhalten werde, wobei dazu noch die anteiligen Gewinne kommen sollten. Ende 2015 wurden nach Empfehlung eines anderen Vertreters der Generali Versicherung AG die Versicherungen seitens der Konsumenten beendet. Mit Bedauern musste man feststellen, dass man entgegen der Zusage erheblich weniger als das einbezahlte Kapital zurückerhalten hat. Von einer gewinnbringenden Anlage ist es jetzt zu einem Verlust gekommen. Da man sich keiner Schuld bewusst war, hat man sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Enttäuscht erhielten die Konsumenten eine Absage der Generali Versicherung AG. Es wird keine Rückzahlung der einbezahlten Prämien geben. Trotz dem Hinweis "GARANTIERT" ist den Konsumenten, nach eigenen Angaben, durch das Auflösen der Verträge ein enormer Verlust entstanden, der sich auf ca. € 5.000,- belaufen soll. Auf die schriftlichen und mündlichen Zusagen der Betreuer vertrauend wurden die Verträge abgeschlossen, im guten Glauben eine gute Investition zu machen. Jetzt sind weder ein Gewinn noch eine Rückzahlung des einbezahlten Kapitals in Sicht. Laut Angaben der Generali Versicherung AG seien keine Hinweise auf die garantierte Rückzahlung der einbezahlten Prämien gemacht und die Konsumenten auf die Risiken hingewiesen worden. Bis Redaktionsschluss konnte kein Kompromiss zwischen den beiden Seiten gefunden werden.