Mitte April 2017 hat Frau G. mit der Firma Saturn Vösendorf Electro-HandelsgmbH ein Vertrag über den Kauf eines Herdes der Marke Siemens mit Einbau und Montage zum Preis von ca. € 720,- abgeschlossen.
Im Jahr 2015 kaufte Frau M. ein Laptop der Marke Toshiba, welches auch nach der dritten Reparatur nicht ordnungsgemäß funktioniert hat.
Da es für Herrn H. aufgrund einer schweren neurologischen Erkrankung mitunter lebenswichtig sein kann, dass ständig Klarheit über seinen genauen Standort herrscht, legte er sich einen GPS-Tracker zu.
Anfang Dezember 2014 habe Herr Dr.
Der Sohn von Herrn Dr. L. wollte seinem Vater Freude machen und hat ihm eine Aufschnittmaschine der Marke Berkel 200 geschenkt. Herr Dr. L.
Im Juli 2018 bestellte Frau M. bei der Firma AMAZON im Internet ein Haarentfernungsgerät. Als Zahlmittel wurde eine Kreditkarte hinterlegt und der Kaufpreis auch dieser angelastet.
Mitte März 2017 habe Frau H. das neue Surface Pro 4, über eine u:book Aktion, vom Unternehmen Microsoft Österreich GmbH gekauft und gleich auch eine Garantie für das Gerät auf 2 Jahre abgeschlossen.
Herr K. hat bei dem Unternehmen MediaShop Holding GmbH diverse Artikel bestellt. Seine Bestellung sollte sich demnach auf ca. € 80,- belaufen und als Zahlungsart hat er sich für Paypal entschieden.
Mitte Juni 2020 bestellte Frau S. bei der Firma Universal Versand GmbH einen PC im Wert von € 800,-. Zugesichert wurde eine Lieferdauer von 5-6 Werktagen.
Anfang Jänner 2021 kaufte der Schwager von Frau A. für sie ein Laptop der Marke Lenovo bei der Firma Digital River Ireland Ltd. Bei der Inbetriebnahme stellte Frau A.