Im November 2014 hat Herr S. eine neue Waschmaschine der Marke Samsung gekauft. Laut Angaben des Konsumenten gab es in der zweijährigen Herstellergarantie mehrere Störungen am Gerät bzw.
Mitte April 2017 hat Herr S. von der Firma BurnControllers einen PS4 Controller bestellt und dafür einen Betrag in Höhe von ca. € 160,- bezahlt.
Herr L. hat im Jahr 2016 eine Kamera der Modellreihe Powershot des Herstellers Canon erworben.
Mitte Jänner 2017 hat sich Herr L. ein hochwertiges Zeichenprogramm von dem Unternehmen Piriform Software Ltd. aus England zum Preis von ca. € 1.000,- zugelegt.
Herr L. habe Mitte Juni 2018 eine Multi-Splitklima (2 Innengeräte und 1 Außengerät) vom Unternehmen NeXt - Wärmepumpen und Klimasysteme e.U. bestellt.
Herr H. hatte sich eine teure Espressomaschine zugelegt, die leider nicht so funktionierte, wie sie sollte.
Frau R. hat im Zuge von Haustürgeschäften von der Firma Lux Österreich GmbH drei Luftreiniger und einen Staubsauger gekauft.
Ende April 2020 hatte Herr M. seinen e-Scooter zum Media Markt in 1130 Wien gebracht, da er "kein Gas mehr annahm". Nach rund eineinhalb Monaten ohne Rückmeldung informierte sich Herr M.
Ende Juni 2017 kaufte Herr K. einen Fernseher der Marke LG mit einem OLED-Display um rund € 2.100,-. Im Juni 2020 tauchten auf einmal horizontale Streifen im Bild auf. Herr K.