Ende Juli 2017 hat Frau F. online ein TV Gerät der Marke LG bei dem Unternehmen MS E-Commerce GmbH bestellt und folglich erhalten. Laut Angaben der Konsumentin war das Gerät defekt und unbrauchbar.
Da sowohl ihr Gasherd, als auch der Geschirrspüler der Marke Miele Probleme bereiteten, rief Frau C. im Sommer 2017 den Miele Kundenservice und bat um Reparatur der beiden Geräte.
Im August 2018 hat Herr S. bei dem Unternehmen MediaShop Holding GmbH eine Onlinebestellung im Wert von ca. € 50,- getätigt.
Ende November 2018 kauft Herr L. einen Fernseher der Marke Samsung bei der Firma Saturn. Er transportierte diesen gemeinsam mit einem Bekannten nach Hause.
Herr F. hatte bei der Firma HSG Heizung-Sanitär & Gebrechendienst GesmbH angefragt, wie viel die Fehlerdiagnose seiner Lüftungsanlage kosten würde.
Frau K. bestellte Anfang Oktober 2018 bei der Firma MediaShop Holding GmbH ein Laufband. Dieses sei auch schnell geliefert worden, hielt allerdings nur rund ein Monat. Mitte November schickte Frau K.
Am 12.04.2014 kaufte Herr Dr. F. bei der Firma Bauhaus Depot GmbH eine Wasserpumpe mit einer 5-jährigen Garantie.
Herr B. hatte Anfang Oktober 2019 bei einer Elektromarktkette einen Receiver für den Empfang von HD Austria gekauft. Leider konnte dieser nicht korrekt in Betrieb genommen werden und Herr B.
Frau M. sah auf der Messe Wien im März 2017 einen Staubsauger der Firma "DOMUS-SANA Reinigungssysteme für Haushalt und Gewerbe".
Im Mai 2019 kaufte Herr M. eine Spielkonsole der Marke Nintendo Switch bei der Firma GameStop Österreich GmbH. Während der Ferien wurde die Konsole mangels Anwesenheit der Kinder kaum benutzt.