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Mangelhafte Waschmaschine

Im November 2014 hat Herr S. eine neue Waschmaschine der Marke Samsung gekauft. Laut Angaben des Konsumenten gab es in der zweijährigen Herstellergarantie mehrere Störungen am Gerät bzw. wurde die Pumpe bereits zweimal von einem Techniker der Firma Samsung kostenlos ausgetauscht. Herr S. teilt weiter mit, dass die Waschmaschine ein paar Monate nachdem die Garantie abgelaufen ist erneut mangelhaft wurde. Folglich setzte sich der Konsument diesbezüglich mit dem Unternehmen in Verbindung und ersuchte um eine kulante Lösung, da das Gerät seit dem Kauf mehrmals mangelhaft wurde, jedoch war er dabei erfolglos. Hilfesuchend wandte sich Herr S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit sein Anliegen veröffentlicht wird.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach der Kontaktaufnahme mit der Firma Samsung Electronics Austria GmbH wurde mitgeteilt, dass die zweijährige Herstellergarantie Anfang November 2016 abgelaufen ist sowie, dass innerhalb der Garantie sämtliche Reparaturkosten übernommen wurden. Laut Angaben des Unternehmens kann das Gerät aus o.g. Gründen lediglich kostenpflichtig repariert werden. Der Konsument zeigte sich mit der Antwort der Firma Samsung Electronics Austria GmbH nicht einverstanden und ersuchte wieder um eine kulante Lösung, welche schlussendlich erneut abgelehnt wurde.