Frau Y. bestellte Anfang Oktober 2017 im Online-Shop von Saturn zwei Markenkaffeemaschinen zum Stückpreis von je € 111,-.
Herr P. erwarb im März 2017 eine Geschirrspülmaschine der Marke Gorenje. Im Oktober 2017 kam es mit dem Gerät zu Problemen, die der Konsument auf einen Produktionsfehler zurückführte.
Herr S. leistete sich im Sommer 2018 einen preislich im höheren Segment angesiedelten Side-by-Side Kühlschrank der Marke SMEG.
Herr H. kaufte Ende November 2019 für sich und seinen Sohn jeweils eine Drohne eines bekannten Herstellers bei der Firma Media Markt GmbH Vösendorf.
Anfang Dezember 2019 kaufte Frau S. einen Kühlschrank im Wert von rund € 1.350,- zuzüglich einer Premiumzustellung im Wert von € 89,- bei der Firma Saturn Vösendorf Electro-HandelsgmbH in der SCS.
Mitte Juli 2016 hat Herr G. eine Waschmaschine von der Firma RSH Hausgeräte zum Preis von € 495,- gekauft.
Gegenüber Frau R. wurde seitens der Digital Works GmbH eine Forderung bezüglich einer einmaligen Adressensuche in Höhe von € 500,- geltend gemacht.
Im Dezember 2016 hat Frau P. die Firma ECS Global GmbH mit der Datenrettung ihrer Festplatte beauftragt und dafür einen Betrag in Höhe von € 800,- bezahlt.
Frau D. hat die Firma Meisteroptik Hochhauser mit der Anfertigung einer Brille beauftragt.
Frau W. hat sich für Gleitsichtlinsen bei der Meisteroptik Hochhauser zur Korrektur von Altersweitsichtigkeit interessiert. Aufgrund eines Beratungsgespräches und nach ca.