Um sich und seine Bekannte mit etwas Speziellem zu überraschen, hat sich Herr Z. anno 2009 ein Beertendergerät der Marke Krups gekauft, welches nach zwei Jahren kaputtgegangen ist.
Kurz vor Weihnachten 2013 hat sich Herr P. eine Musikanlage der Marke Cubicon 2 zum Preis von beinahe € 1.500,- bei der Firma Lautsprecher Teufel GmbH gekauft.
Im August 2015 habe Herr S. bei "Saturn Vösendorf Electro-HandelsgmbH" einen Apple MacBook Pro zum Preis von ca. € 1.300,- gekauft.
Mitte Juni 2014 hat Herr R. von der Firma Hornbach Baumarkt GmbH einen " Outdoor-Whirpool" zum Preis von € 380,- gekauft.
Ende Juli 2016 wurde gegenüber Herrn J. seitens des Unternehmens Seiser Elektrogeräte Service GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 100,- geltend gemacht.
Mitte August 2014 hat Herr Z. mit der Audio Exklusiv GmbH einen Vertrag über den Kauf eines Trockners zum Preis von ca. € 650,- abgeschlossen.
Im Juli 2916 wurde gegenüber von Frau P. seitens der Firma Nespresso Österreich GmbH & Co OHG eine Forderung in Höhe von ca. € 50,- geltend gemacht.
Ende Juni 2016 hat Herr F. mit dem Unternehmen Lightstrike360 einen Vertrag über den Kauf von drei Lightstrike360 abgeschlossen. Obwohl der Konsument einen Betrag in Höhe von ca.
Im November 2015 hat Herr M. bei der Firma Elektro Sigl einen Fernseher der Marke Samsung zum Preis von ca. € 600,- gekauft.
Im Juni 2015 hat Frau W. von der Firma Guess Austria GmbH eine Uhr zum Preis von ca. € 170,- gekauft.