Frau Mag. B. hat im Herbst.2014 seitens von der "fine trade gmbh" eine Rechnung in Höhe von knapp € 150,- zahlbar in vier Raten, für einige bei der Media Shop Holding GmbH gekaufte Artikel erhalten.
Herr M. hat bei der GameMachines via Internet im Herbst 2015 ein Notebook zum Preis von € 1.700,- bestellt und den Kaufpreis per Vorkasse mittels Banküberweisung bezahlt.
Im Juli 2015 hat Frau Y. mit der EBM Hausgeräte GmbH einen Vertrag über den Kauf eines Bosch Kühlschranks - Kühlkombination Standger zum Preis von ca.
Frau A. hat im Juli 2014 von dem Unternehmen "Saturn Vösendorf Electro-HandelsgmbH" eine Smartwatch (SAMSUNG SM-R3810ZKAATO) gekauft. Ende 2015 hat Frau A.
Frau Y. hat mit Quelle GmbH im Juli 2015 einen Vertrag über den Kauf eines Hisense TV-Gerätes abgeschlossen. Zwei Monate nach der Übergabe der Ware hat Frau Y.
Frau Y. hat von Media Markt GmbH Simmering im August 2015 eine AEG Waschmaschine zusammen mit einer Garantieverlängerung auf 5 Jahre zum Preis von ca. € 850,- gekauft.
Die Mutter von Frau G. hat von der S.M.WILD Ges.m.b.H. & Co KG im Oktober 2008 eine Uhr der Marke Rolex zum Preis von ca. € 6.000,- gekauft und diese daraufhin ihrer Tochter geschenkt.
Anfang September 2016 hat Herr D. sein Handy zur Reparatur bei der Firma Hartlauer Handelsges.m.b.H. abgegeben. Laut Angaben des Konsumenten, hat er nach ca.
Anfang Juni 2015 hat Herr B. einen Vertrag über den Kauf eines Mobiltelefons der Marke Sony Xperia T3 mit dem Unternehmen T-Mobile Austria GmbH abgeschlossen.
Im November 2015 hat Herr P. von der Firma Redcoon GmbH einen Kühlschrank der Marke Schaub Lorenz zum Preis von ca. € 570,- gekauft.