Gegenüber Herrn K. wurde seitens des Unternehmens VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG im September 2015 eine Forderung in Höhe von € 99,75 geltend gemacht. Der Konsument hat am 02.08.
Um sich und seine Bekannte mit etwas Speziellem zu überraschen, hat sich Herr Z. anno 2009 ein Beertendergerät der Marke Krups gekauft, welches nach zwei Jahren kaputtgegangen ist.
Kurz vor Weihnachten 2013 hat sich Herr P. eine Musikanlage der Marke Cubicon 2 zum Preis von beinahe € 1.500,- bei der Firma Lautsprecher Teufel GmbH gekauft.
Im August 2015 habe Herr S. bei "Saturn Vösendorf Electro-HandelsgmbH" einen Apple MacBook Pro zum Preis von ca. € 1.300,- gekauft.
Mitte Juni 2014 hat Herr R. von der Firma Hornbach Baumarkt GmbH einen " Outdoor-Whirpool" zum Preis von € 380,- gekauft.
Frau W. hat im Februar 2015 für das Unternehmen "RUDH - Rund um den Haushalt" eine Veranstaltung organisiert.
Im September 2015 hat Herr S. über Amazon Europe Core S.à r.l. einen Reiskocher der Marke Tristar Reiskocher 1,5L zum Preis von ca. € 40,- bestellt und bezahlt.
Ende Juli 2016 wurde gegenüber Herrn J. seitens des Unternehmens Seiser Elektrogeräte Service GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 100,- geltend gemacht.
Mitte August 2014 hat Herr Z. mit der Audio Exklusiv GmbH einen Vertrag über den Kauf eines Trockners zum Preis von ca. € 650,- abgeschlossen.
Im Juli 2916 wurde gegenüber von Frau P. seitens der Firma Nespresso Österreich GmbH & Co OHG eine Forderung in Höhe von ca. € 50,- geltend gemacht.