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Refundierung einer mangelhaften Rechnung

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Frau V. hatte am 11.12.2022 in ihrer Wohnung einen totalen Stromausfall. Sie beauftragte deshalb das Unternehmen G & G Service mit der Reparatur des Schadens, dieser konnte vom Unternehmen umgehend behoben werden. Die Konsumenten erhielt nach Zahlung jedoch eine unkorrekt, d.h. mangelhaft ausgestellte Rechnung, da die ATU Nummer fehlte. Auf der Rechnung wurde diesbezüglich nur "in Bearbeitung" angeführt. In der Folge legte die Konsumenten die gegenständliche Rechnung bei ihrer Hausverwaltung/Sozialbau zwecks Refundierung vor, diese wurde mit dem Argument zurückgewiesen, dass es sich um eine mangelhafte Rechnung handle, die eine Rückerstattung nicht zuließe. Die Konsumenten wandte sich, wie sie angab, sowohl an die Mieterhilfe, das Finanzamt, die WKO als auch an die AK, leider konnte ihr in dieser Angelegenheit keine dieser Stellen weiterhelfen.  Die Konsumenten Alleinverdienerin ist und sich um einen 16-jährigen Sohn zu kümmern hat, konnte sie auf die Rückerstattung nicht verzichten.  Da sie sich nicht weiter zu helfen wusste, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung wandten sich mit dem Anliegen der Konsumenten sowohl an das Unternehmen G & G  SERVICE als auch an die Hausverwaltung von Frau V. Trotz mehrfacher Aufforderung übermittelte das Unternehmen G & G SERVICE nicht die geforderte vollständig ausgefüllte Rechnung. Zur Zufriedenheit der Konsumenten erklärte sich der Hausverwaltung schließlich aber doch bereit, zumindest den Nettobetrag der gegenständlichen Rechnung zu refundieren.