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Problematisches Ausstellungsstück

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Herr V. bestellte bei der Eggenbauer & Mersich GesmbH ein Ausstellungsstück einer Solardusche unter der Zusicherung, dass sie sich in sehr gutem Zustand befände, keinerlei Gebrauchsspuren aufweise und alle Teile vorhanden wären. Der Konsument vertraute auf diese Zusicherung und begnügte sich bei Übernahme mit einem kurzen Blick in den Karton, ohne jedoch eine genaue Kontrolle vorzunehmen. Erst einige Monate später packte Herr V. die Solardusche aus und musste dabei feststellen, dass die obere Abdeckung der Solardusche beschädigt war. Da sich Herr V. jedoch weder mit einem Pool-Akku-Sauger noch € 240,- als Wiedergutmachung für diesen Schaden von der Eggenbauer & Mersich GesmbH abfinden lassen wollte, sondern eine Rücknahme der beschädigten Solardusche anstrebte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Trotz der Vermittlungsversuche durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte nicht eine den Herrn V. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Eggenbauer & Mersich GesmbH hat die beschädigte Solardusche nicht zurückgenommen und begründete dies mit der einfachen Reparaturmöglichkeit des Schadens durch einen Spengler oder Schlosser und bot lediglich bei Vorlage einer Instandsetzungsrechnung durch einen Fachbetrieb eine Kulanz-Gutschrift von € 240,- an.