Herr Z. habe gegen Ende letzten Jahres das Unternehmen "Allgas Volkmann GmbH" mit dem Service und einigen Reparaturen seiner Thermen beauftragt.
Seit dem Sommer des Jahres 2010 sei Frau S. Mieterin einer Wohnung gehörend zu "Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft regGen.m.b.H".
Frau I. habe Ende November seitens "Wiener Netze GmbH" eine Teilrechnung für zwei Monate in Höhe von über € 800,- erhalten. Die verrechneten Teilbeträge würden sich auf einen Verbrauch von 12.
Kurz vor Weihnachten letzten Jahres habe Frau B. mit dem Unternehmen "Thermenexperten" einen Vertrag über die Reparatur ihrer Therme abgeschlossen.
Gegenüber Frau K. sei seitens eines Inkassoinstitutes beauftragt von der "Ista Österreich GmbH", Anfang des Jahres 2015 eine Forderung in Höhe von knapp € 600,- geltend gemacht worden.
Bei Frau B. sei im Jahre 2009 durch eine Neuinstallation der Stromzähler vertauscht worden, wodurch die Verbraucherstellen seitdem falsch berechnet worden seien.
Herr M. habe in Oktober 2014 eine Jahresabrechnung seitens Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG in Höhe von € 2.120,- erhalten.
Herr I. habe seitens der Wien Energie eine Forderung in der Höhe von € 2.131,- erhalten. Die Jahresabrechnung sei ursprünglich höher ausgefallen, da ein Ablesefehler festgestellt worden sei.
Herr S. habe Anfang des Jahres 2012 mit "Heizungs-Engel Handelsgesellschaft m. b. H" einen Vertrag über den Kauf einer Zentralheizung zum Selbstbau abgeschlossen.
Da sich Frau H. in einer Notsituation befunden habe, habe sie einen Werkvertrag mit ABV Installationstechnik GmbH abgeschlossen.