• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Gut entschieden, "Heizungs- Engel"!

Herr S. habe Anfang des Jahres 2012 mit "Heizungs-Engel Handelsgesellschaft m. b. H" einen Vertrag über den Kauf einer Zentralheizung zum Selbstbau abgeschlossen. Bis auf die Wärmepumpe samt Zubehör sei alles geliefert und bezahlt worden. Da der Konsument in einem finanziellen Engpass geraten sei, aus dem er in den nächsten Jahren nicht mehr herauskäme und sich die Wärmepumpe einfach nicht mehr leisten könne, habe er sich an der Hilfe des Konsumentenschutzes gewandt.
Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist der Lösungsvorschlag von Herrn S. akzeptiert worden wonach im Sinne einer kaufmännischen Vernunftentscheidung das Unternehmen ersucht wurde, dem Konsumenten anzubieten, kostenlos auf die Wärmepumpe in Wert von ca. € 12.000,- zu verzichten. Zwar habe das Unternehmen zuerst dem Konsumenten unterstellt dass er sich die Pumpe anderswo billiger kaufen wollte, danach habe "Heizungs-Engel Handelsgesellschaft m. b. H" Einsicht gezeigt und den Konsumenten aus dem Vertrag entlassen.