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Messzähler vertauscht - Rechnungskorrektur rückwirkend veranlasst

Bei Frau B. sei im Jahre 2009 durch eine Neuinstallation der Stromzähler vertauscht worden, wodurch die Verbraucherstellen seitdem falsch berechnet worden seien. Auch sei der Mehrverbrauch der vertauschten Abnahmestellen seit Beginn zu ihren Lasten gegangen und seitens von "Wiener Netze GmbH" der Fehler fortgeschrieben worden sei. Da die Konsumentin zwar eine korrigierte Abrechnung mit einem Guthaben in Höhe von ungefähr € 550,- erhalten habe, jedoch für sie unklar sei, für welche Zeitspanne dieses Guthaben errechnet worden sei, zumal das Guthaben ihrer Meinung nach für die letzten fünf Jahre zu gering erscheinen sei, wandte sie sich vertrauensvoll an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat "Wiener Netze GmbH" die Sachlage erneut überprüft, die Verwechslung bedauert und eine Rechnungskorrektur rückgängig ab dem Einbaudatum veranlasst.